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Steuerberater Harald Frhr. von Dörnberg
Kurt-A.-Körber-Chaussee 102
21033 Hamburg
Telefon: +49 40 724159 – 0 (8:00-14:00 Uhr)
Telefax: +49 40 724159 – 50
E-Mail: hvd@doernberg.org
Bürozeiten
Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag – Donnerstag:
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Aktuelles
Aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Situation bitten wir darum das Büro nur mit Maske zu betreten.
Besprechungen mit Herrn von Dörnberg sind nach Absprache nach wie vor möglich.
Darüber hinaus befinden sich die Mitarbeiter*innen möglicherweise im Homeoffice, sind aber trotzdem über die bekannten Durchwahlen und zu den üblichen Arbeitszeiten erreichbar.
Derzeit ist noch keine Bandansage in der Telefonzentrale eingerichtet, daher bitten wir um Verständnis, dass die Zentrale (040/724 159-0) nur innerhalb der allgemeinen Telefonzeiten (Mo.-Fr. 8-14 Uhr) erreichbar ist.
Nach der Überbrückungshilfe I (für die Fördermonate Juni bis August 2020), der Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) und der sogenannten November–und Dezemberhilfe, die eigens aufgrund des Teil–Lockdowns ab November bis Mitte Dezember 2020 ins Leben gerufen wurde, steht bereits die nächste Unterstützung in den Startlöchern. Die Überbrückungshilfe III soll den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 abdecken und enthält für Soloselbständige eine zusätzliche Unterstützung: die sogenannte Neustarthilfe.Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verspricht auf seiner Webseite hierzu eine deutliche Verbesserung gegenüber den vorherigen Phasen. So soll die Beantragung einfacher und die Förderung großzügiger ausfallen. Außerdem sollen die Gelder einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 war zentraler Eckpfeiler des im Juni 2020 beschlossenen Corona–Konjunkturpakets.Der Förderzeitraum wird nunin einer zweiten Phaseauf dieMonate September bis Dezemberverlängert. Dabei werden die Zugangsbeschränkungen gesenktunddieFörderung ausgeweitet. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte der Überbrückungshilfe Phase 2(Förder-monateSeptember bis Dezember 2020).Auf die Über-brückungshilfePhase 1 (Fördermonate Juni bis August 2020)gehen wir dabei nicht mehr gesondertein, da die Frist für die Antragstellung bereits am 09.10.2020 endet.
Zur Eingrenzung und Verlangsamung der CoronaPandemie verhängte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 einen umfangreichen Lockdown, der zahlreiche Unternehmen an den Rand des Ruins geführt hat. Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund und Länder Liquiditätshilfen gewährt – dass diese sogenannten Soforthilfen jedoch ein Schnellschuss waren, hat sich relativ schnell herausgestellt. So sind zahlreiche Fragen bis heute unbeantwortet geblieben und gerade viele kleine Unternehmen und Soloselbständige blicken unsicher in die Zukunft; zum einen, weil sie nicht genau wissen, unter welchen Modalitäten sie die Soforthilfen zurückzahlen müssen, zum anderen, weil diese bereits Ende Mai 2020 ausgelaufen sind. Mit der Überbrückungshilfe als einem zentralen Eckpfeiler des Corona-Konjunkturpakets will es die Regierung nun besser machen. Diese Finanzspritze schließt unmittelbar an den Förderzeitraum der Soforthilfen an und ist per Bundesanweisung detailliert geregelt. Anders als bei den Soforthilfen kann der Antrag nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorgehen den Staat bereits von Vorarbeiten befreien und den Missbrauch der Soforthilfen verhindern soll. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte Auflagen und Schließungen betroffen sind, für die Zeit von Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe zukommen zu lassen.
Die Corona-Krise stellt Bürger und Unternehmen auf eine harte Probe. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm und im Detail schwer abzuschätzen. Um die Wirtschaft nach dem Corona-Schock der letzten Monate wieder anzukurbeln, wurde von der Bundesregierung am 12.06.2020 ein umfangreiches steuerliches Konjunkturpaket beschlossen. Ein zentraler Teil dieser Maßnahmen ist die befristete Absenkung der gesetzlichen Umsatzsteuer im Rahmen des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % auf 16 % und beim ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierbei können Sie als Unternehmer im Prinzip wählen, ob Sie die Ersparnis an die Kunden weitergeben oder Ihren Ertrag erhöhen wollen. Für die Buchführung und die Rechnungsprüfung in Ihrem Unternehmen stellt die Neuerung jedoch schon allein aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit für die Umstellung eine Herausforderung dar.
Unsere Zentrale +49 (0)40 724 159-0 ist für Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 14:00 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten sind die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen nur über die jeweilige Durchwahl und zu den individuellen Arbeitszeiten erreichbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Über uns
Das Steuerberatungsbüro von Dörnberg geht auf das von Herrn Otto Scholz in Hamburg-Bergedorf Anfang der 1980 Jahre gegründete Beratungsbüro zurück, das der heutige Inhaber zum 01.01.1991 übernommen hat.
Zum 01.10.1996 wurde zudem das in den 1970 Jahren von Herrn Burkhard Kubisch begründete Steuerberatungsbüro übernommen und in das bisherige Büro des Inhabers integriert. Seit Jahreswechsel 1992/1993 ist das Büro in den Geschäftsräumen in der Kurt-A.-Körber-Chaussee 102 in Hamburg-Bergedorf angesiedelt.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des Büros sind vielfältige Aufgaben im Bereich der Steuerberatung, der Unternehmensberatung, Existenzgründungsberatung und Finanzierungsberatung.
Die Mandantschaft des Büros besteht aus einem Branchenmix der unterschiedlichsten Branchen und unterschiedlichsten Unternehmensformen. Der Mandantenkreis erstreckt sich auf das Spektrum von Privatpersonen, deren Einkommensteuererklärungen im Hause bearbeitet werden, bis hin zu mittelständischen Unternehmen. Das Team des Büros besteht aus einer Anzahl von rund 15 Mitarbeitern, darunter befinden sich eine Diplomkauffrau, ein Wirtschaftsingenieur und zahlreiche erfahrene Steuerfachangestellte.
Die sehr geringe Personalfluktuation gewährleistet eine hohe Kontinuität in Beratung und Bearbeitung der Belange der Mandantschaft. Auch dokumentiert die sehr lange Mandantenbindung die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Mandanten und dem Steuerberatungsbüro.