Rechtsformen

Personengesellschaften

Ein Einzelunternehmen in Deutschland ist:

  • im weiteren Sinne jede selbstständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, unabhängig davon, ob die Person Arbeiternehmer beschäftigt.
  • im engeren Sinne das Unternehmen eines eingetragenen Kaufmanns / Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Die Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Die Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) neu geschaffen. Die Partnerschaft ist an freiberufliche Tätigkeiten gebunden und übt im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.

Bei der offenen Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) handelt es sich um eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die OHG beruht auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundtyp der Personengesellschaft, die in § 705 – § 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Daher finden auf die OHG grundsätzlich die Vorschriften über die GbR Anwendung. Vorrang haben allerdings die speziellen Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB), das die OHG in § 105 – § 160 näher ausgestaltet und auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs abstimmt. So bestehen in der OHG etwa grundsätzlich Einzelgeschäftsführungs- und vertretungsbefugnis.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

Die GbR besitzt wegen ihrer weit gefassten Merkmale in der Praxis zahlreiche Erscheinungsformen. So sind etwa Zusammenschlüsse von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät häufig in Form einer GbR organisiert. Auch vorhabenbezogene Zusammenschlüsse von Bauunternehmen als Arbeitsgemeinschaften oderJoint-Ventures stellen oft BGB-Gesellschaften dar. Schließlich besitzen auch informelle Zusammenschlüsse wie Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften und Musikkapellen als Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens regelmäßig die Rechtsform einer GbR.
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist).
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH Co. KG) ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft.

Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.

Kapitalgesellschaften

Eine Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Als 2008 geschaffene kleinere Variante der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist sie eine gut angenommene Alternative zur bis dahin im Vordringen befindlichen nichtbörsennotierten britischen Limited und hat diese Rechtsform in Deutschland heute zum großen Teil verdrängt.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war die weltweit erste Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. Ihr sind inzwischen in vielen Ländern vergleichbare Gesellschaftsformen gefolgt. Die GmbH ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. So kamen zum Stand 1. Januar 2016 auf ca. 15.500 Aktiengesellschaften über 1,15 Millionen GmbHs.