Rechtsformen
Personengesellschaften
Ein Einzelunternehmen in Deutschland ist:
- im weiteren Sinne jede selbstständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, unabhängig davon, ob die Person Arbeiternehmer beschäftigt.
- im engeren Sinne das Unternehmen eines eingetragenen Kaufmanns / Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Die Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Die Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) neu geschaffen. Die Partnerschaft ist an freiberufliche Tätigkeiten gebunden und übt im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.
Die GbR besitzt wegen ihrer weit gefassten Merkmale in der Praxis zahlreiche Erscheinungsformen. So sind etwa Zusammenschlüsse von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät häufig in Form einer GbR organisiert. Auch vorhabenbezogene Zusammenschlüsse von Bauunternehmen als Arbeitsgemeinschaften oderJoint-Ventures stellen oft BGB-Gesellschaften dar. Schließlich besitzen auch informelle Zusammenschlüsse wie Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften und Musikkapellen als Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens regelmäßig die Rechtsform einer GbR.
Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.
Kapitalgesellschaften
Eine Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war die weltweit erste Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. Ihr sind inzwischen in vielen Ländern vergleichbare Gesellschaftsformen gefolgt. Die GmbH ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. So kamen zum Stand 1. Januar 2016 auf ca. 15.500 Aktiengesellschaften über 1,15 Millionen GmbHs.